In die Saatgutbibliothek darf biologisches, samenfestes Saatgutgut von
Gemüse, Kräutern, Blumen und Wildpflanzen
In die Saatgutbibliothek sollte möglichst nur selbstgewonnenes Saatgut von selbstbefruchtenden Pflanzenarten gebracht werden.
Gekauftes, bei der letzten Aussaat ev. übrig gebliebenes Saatgut von fremdbefruchtenden Arten darf auch abgegeben werden.
Selbstbefruchtende Pflanzenarten lassen sich relativ
einfach ohne grösseres Fachwissen selber vermehren. Fremdbefruchtende Arten sollten nur mit entsprechendem
Fachwissen z.B. durch Besuch eines Samenbaukurses, selber vermehrt werden.
Gemüse
Selbstgewonnenes oder gekauftes samenfestes Saatgut (keine
Hybride F1) von Selbstbefruchter welches sich einfach vermehren lässt:
Kopfsalat, Batavia/Eisbergsalat, Lattich, Pflücksalat,
Spargelsalat,Tomaten, Bohnen, Erbsen
Gekauftes, samenfestes Saatgut (keine Hybride F1) von Fremdbefruchter:
Nüsslisalat, Chicorée, Endivie, alle Kohlarten, Gurken,
Peperoni, Zucchetti, Karotten (Liste ist nicht abschliessend)
Kräuter
Gekauftes oder selbstgewonnenes Saatgut von
Peterli, Basilikum, Bohnenkraut, Koriander, Kümmel, Oregano, Dill, Schnittlauch
Blumen
Selbstgewonnenes oder gekauftes, samenfestes Saatgut (keine
Hybride F1) von diversen Blumenarten:
Z.B. Mohnblume, Kornblume, Tagetes, Ringelblume, Fingerhut,
Sonnenhut, Eisenkraut (Liste ist nicht abschliessend)
Blumenwiesen
Blumenmischungen