In die Saatgutbibliothek darf biologisches, samenfestes Saatgutgut von

Gemüse, Kräutern, Blumen und Wildpflanzen


In die Saatgutbibliothek sollte möglichst nur selbstgewonnenes Saatgut von selbstbefruchtenden Pflanzenarten gebracht werden.
Gekauftes, bei der letzten Aussaat ev. übrig gebliebenes Saatgut von fremdbefruchtenden Arten darf auch abgegeben werden.

 

Selbstbefruchtende Pflanzenarten lassen sich relativ einfach ohne grösseres Fachwissen selber vermehren. Fremdbefruchtende Arten sollten nur mit entsprechendem Fachwissen z.B. durch Besuch eines Samenbaukurses, selber vermehrt werden.


Gemüse 

Selbstgewonnenes oder gekauftes samenfestes Saatgut (keine Hybride F1) von Selbstbefruchter welches sich einfach vermehren lässt: 

Kopfsalat, Batavia/Eisbergsalat, Lattich, Pflücksalat, Spargelsalat,Tomaten, Bohnen, Erbsen

Gekauftes, samenfestes Saatgut (keine Hybride F1) von Fremdbefruchter

Nüsslisalat, Chicorée, Endivie, alle Kohlarten, Gurken, Peperoni, Zucchetti, Karotten (Liste ist nicht abschliessend)


Kräuter

Gekauftes oder selbstgewonnenes Saatgut von

Peterli, Basilikum, Bohnenkraut, Koriander, Kümmel, Oregano, Dill, Schnittlauch

Blumen 

Selbstgewonnenes oder gekauftes, samenfestes Saatgut (keine Hybride F1) von diversen Blumenarten: 

Z.B. Mohnblume, Kornblume, Tagetes, Ringelblume, Fingerhut, Sonnenhut, Eisenkraut (Liste ist nicht abschliessend)

Blumenwiesen

Blumenmischungen